1. Bauaufnahme

wird an dieser Stelle nicht veröffentlicht

2.Sanierungskonzept

Das hier vorgestellte Sanierungskonzept für das Gebäude Kellereibotsgasse 169 in Koblenz-Ehrenbreitstein gründet sich auf die im ersten Kapitel beschriebene bauliche Situation. Dieses wurde für alle wichtigen Einzelbauelemente auf der Basis der im Raumbuch getroffenen Bestandsaufnahmen und Zustandsbewertungen ausgearbeitet. Den im einzelnen in Kapitel 2.2. beschriebenen Arbeitsschritten zur Instandsetzung des Objektes, gehen an dieser Stelle noch konzeptionelle Überlegungen voraus.

2.1. Bauanalyse

Vor Beginn der Planungsarbeiten muß die Frage, was aus dem zu sanierenden Objekt entstehen soll, gestellt werden. Ein klarer Bezug der Planung und Bemessung von zu erneuernder Substanz auf zukünftige Nutzung muß erkennbar werden. Abzustimmen ist dies mit dem denkmalpflegerischen Anspruch an das zukünftige Gebäude.

2.1.1. Vorüberlegungen zur Nutzung

Bauen im Bestand ist häufig mit Änderung der Nutzung verbunden. Geänderte
Nutzungen führen oft zu Überlastung des Tragwerks. Beim vorliegenden Objekt ist keine grundlegende Nutzungsänderung geplant. Das Gebäude wurde vom damaligen Erbauer als Wohnhaus konzipiert und soll als Wohnhaus mit Anpassung an aktuelle Erfordernisse umgebaut werden. Da die Nutzung als Wohnhaus erhalten bleibt, ist die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Tragwerks Bezug auf dessen damalige Dimensionierung nicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Das zukünftige Nutzungskonzept der Hauseigentümer sieht vor, das Gebäude als Wohnung auf drei Ebenen für eine Familie mit zwei bis drei Kindern auszubauen (siehe Bauantragsplan im Anhang). Eine überschläglige Statik zur Beurteilung der Umsetzbarkeit dieser Idee ist somit unschwer auf der Basis der in DIN 1055 festgelegten Lastannahmen und dem Aufmaß der wesentlichen Tragelemente vor Ort aufstellbar (Siehe
Kapitel 4.). Trotz des allgemein stark geschädigten Zustands des Hauses wird es mit vertretbaren Mitteln möglich sein, ausreichend behagliche Wohnverhältnisse, die auch den heutigen hohen Ansprüchen gerecht sind, zu schaffen. Allgemein ist festzustellen: "Je näher die zu findende Weiter- oder Neunutzung der ursprünglichen Zweckbestimmung eines Baues bleibt, desto eher kann das erhaltene Gefüge den heutigen Anforderungen gegenüber bestehen."
Auf dieser Grundlage bestehen für die Instandsetzung des vorliegenden Objektes, gute Chancen auf neu geschaffenen Wohnraum.

2.1.2. Vorüberlegungen zum Denkmalschutz

Die eigentliche Fragestellung zu diesem Punkt lautet: Wie können die Interessen von Nutzung und Kultur befriedigend zusammengeführt werden? Eine Antwort auf diese Frage - wie auch auf die meisten anderen Fragen der Bauausführung, läßt sich nur in detaillierter Absprache mit dem zuständigen Denkmalpfleger vor Ort vernünftig vereinbaren. Unter Beachtung der Definition: "Denkmalschutz ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz künstlerisch wertvoller und kulturgeschichtlich bedeutsamer Kunstdenkmäler der Vergangenheit vor Zerstörung, Verfall, Verunstaltung und Entfernung aus dem ursprünglichen Zusammenhang.", sollte mit dem Anspruch der größtmöglichen Erhaltung an originaler Substanz, in der Planung wie auch in der Bauausführung gearbeitet werden. Zerstörungen, die immer den Verlust an originaler Substanz bedeuten, sollen lediglich selektiv, also dort wo es aufgrund von mangelhaftem Material nicht anders möglich ist, ausgeführt werden. Da das vorliegende Objekt Durchfeuchtungsschäden in weiten Bereichen von Füllungen, Decken und sogar stellenweise im Tragwerk aufweist, ist eine Möglichkeit zur Erhaltung der Ausfachungen auf der Gebäuderückseite (Westseite) sowie im gesamten DG als sehr fragwürdig einzustufen. Wahrscheinlicher scheint im vorliegenden Fall eine Instandsetzung mit Hilfe baubiologisch einwandfreier, authentischer Materialien. Die geplante Sanierung des barocken Fachwerkhauses wird, aufgrund des angesprochenen allgemein desolaten Zustands der ursprünglichen Bausubstanz, auf eine Restaurierung bzw. Rekonstruktion hinauslaufen. Die Charta von Venedig von 1964 als international maßgebender Grundsatz für die Ziele denkmalpflegerischen Handelns, legt fest, daß durch Rekonstruktion lediglich das Erscheinungsbild des ursprünglichen Bauwerkes nachgebildet werden kann.

2.2. Bauplanung

Im Hinblick auf das im folgenden vorgestellte Sanierungsdrehbuch muß auf Schwierigkeiten und Gefahren, die ein Bauen am Bestand stets mit sich bringt, hingewiesen werden. Ein allzu genaues, detailliertes Sanierungskonzept kann nicht entworfen werden. Die "Stunde der Wahrheit" schlägt mit dem Baubeginn, beim Freilegen des Tragskeletts. Schäden können an Stellen auftauchen, an denen nicht mit ihnen gerechnet wurde. Dies gilt vorallem für innen und außen verputzte oder verkleidete Holzfachwerk-Konstruktionen. Eine detailgenaue Werkplanung der zu erneuernden Holzteile und Verbindungen ist im voraus nicht möglich. Viele Entscheidungen müssen von den Handwerkern vor Ort, nach Absprache mit der Bauleitung und unter Aufsicht der Denkmalpflege, getroffen werden. Historische Fachwerkbauweise kannte keine genau vermaßte Detailplanung.

Aus vorgenannten Gründen sind also die Bauplanung und die geplante Bauabfolge lediglich als grober Leitfaden ohne genauen Zeit- und Materialansatz zu betrachten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann wegen zu großer Ungewissheiten nicht gestellt werden.

Zum Schutz vor späteren Verwechslungen von originalem Bestand mit hinzugefügtem Material ist ein Bautagebuch parallel zu allen, nachfolgend beschriebenen Baumaßnahmen zu führen.

2.2.1. Freilegen des Holztragwerks

Begonnen wird mit der Freilegung der Fassade auf der Straßenseite des Gebäudes. Dazu wird, die Frontseite mit einem Gerüst versehen. Die bestehende Aussenfassade wird auf Anordnung der unteren Denkmalbehörde, einer Befunduntersuchung durch einen Restaurator unterzogen. In Abhängigkeit vom Befundbericht wird der Altputz wahrscheinlich in seiner Gesamtheit entfernt werden müssen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß der Zerstörung der Originalsubstanz, in diesem Fall des Putzes und seiner farblichen Gestaltung, eine Dokumentation durch einen erfahrenen Denkmalpfleger vorausgegangen ist.

Das Putzabschlagen sollte möglichst von Hand geschehen. Beim Einsatz von Maschinen ist sorgfältig darauf zu achten, das die Fachwerkstäbe nicht beschädigt werden. Die Außenwand im Erdgeschoß des Gebäudes zur Straße hin besteht aus einer 56 cm starken, beidseitig verputzten Bruchsteinwand. Auch von dieser Wand muß zunächst der, durch aufsteigende Feuchtigkeit bereits stark geschädigte, Altputz mit großer Sorgfalt entfernt werden. Besondere Vorsicht ist im Bereich der Basaltgewände, welche die Fenster F3 und F4 auf der Straßenseite umschließen, geboten.

Bedingt durch die Tatsache, daß das Objekt den Winter 95 / 96 ohne Dach überstehen mußte, weisen sämtliche noch vorhandenen Decken und Gefachfüllungen im DG und im OG auf der Gebäuderückseite (Westen) schwere Durchfeuchtungsschäden auf (siehe Raumbuch). Der Zustand der Füllungen in Decken und Wänden im Erdgeschoß ist, mit Ausnahme der Gebäuderückseite, als "seiner Originalsubstanz erhaltungsfähig" zu bezeichnen.
Um zumindest das historische Holztragwerk in angemessener Form erhalten zu können, ist die Entkernung folgender Gebäudeteile bedauerlicherweise notwendig:

Die noch bestehenden Wand- und Deckenflächen sind in ihrer Gesamtheit vom noch vorhandenen Altputz zu befreien. Eine Ausnahme stellen hierbei lediglich die Stuckdecken im Erdgeschoß über den Räumen E2 und E3 dar.

Bevor mit der umfassenden Freilegung des Holzgerüstes in den beschriebenen Bereichen begonnen werden kann, müssen weitere zusätzliche Stützkonstruktionen zur Wahrung der Standsicherheit angeordnet werden. Allein die von der Stadt Koblenz zur Teilsicherung des Objektes getroffenen Abstützungen und Abspannungen reichen nicht aus. Da die Balkenauflager der Decke zwischen OG und DG größtenteils verfault oder nicht mehr vorhanden sind, sind umfangreiche Maßnahmen zu treffen. Die Zwischendecken sind alle durch Bohlen oder Balken mit untergestellten Sprießen, die wiederum auf Lastverteilungshölzern stehen und verschwertet werden, abzustützen. Die so getroffenen Abstützungsmaßnahmen müssen im Grundriß genau übereinander stehen. Auch die Gebäuderückseite ist mit einem Arbeitsgerüst zu versehen. Außerdem ist die Außenwand umfangreich abzustützen. Dazu sind Hilfsständer in Form von außen zum Gebäude geneigten Streben, die unter die Saumschwelle im OG greifen, zur Sicherung zu wählen. Sobald eine in sich ausgesteifte Hilfskonstruktion unter Balkendecken und Wänden hergestellt wurde, kann mit dem Entfernen der beschriebenen Decken und Wandfüllungen, angefangen vom DG bis ins EG hinunter, begonnen werden.

Beim Auskernen des Fachwerks ist, wie auch beim Öffnen des Dielenbelages der Decken mit größter Sorgfalt vor zu gehen. Die anfallenden Arbeiten sind als geordneter, schonender Rückbau, mit geplanter Aufbewahrung und Kennzeichnung von noch brauchbarem Material (z. B. Dielenbelag und Deckenbalken) an einem separaten, geschützten Ort aufzufassen. Ebenso ist mit den noch vorhandenen Fensterflügeln und Türblättern zu verfahren. Tür- und Fensterrahmen sind während der Bauzeit mit Schaltafeln und entsprechenden Hilfskonstruktionen abzudecken, bzw. schadensfrei zu verkleiden. Häufig finden sich in Deckenfüllungen Kleinfunde von historischem Belang. Auch ist mit dem Auffinden des bauzeitlichen Dielenbodens aus dem 18. Jahrhundert zu rechnen. In diesem Fall ist ein weiteres Vorgehen mit dem zuständigen Denkmalpfleger abzusprechen. Die Trittstufen der Holztreppen sind für die Dauer der Bauzeit mit einem schützenden Belag zu versehen (Holzfaserplatten). Die Geländer sind auszubauen und durch Provisorien zu ersetzen.

Zum Abschluß der Entkernungsarbeiten ist das Holzskelett in den freigelegten Bereichen vollständig zu säubern. Alle Rohr- und Drahtmattenreste sind zu entfernen. Zur Vermeidung von späteren Rostflecken auf der Fassade und auf dem Innenputz, sollte das Holz komplett entnagelt werden. Die Nägel sind meist eingerostet und sitzen sehr fest. Zum leichteren Herausziehen werden die Nägel erst ca. 1 mm weiter in das Holz geschlagen, um sie so zu lösen. Zur Entfernung von Putz- und Mörtelresten ist die Behandlung mit einer Drahtbürste sinnvoll.

2.2.2. Sanierungen im Gründungsbereich

Schäden in den erdberührenden Bauteilen sind die mit Abstand häufigsten Mängel bei Altbauten. Da die Ursachen schadhafter Holzteile und Ausfachungen in Fachwerkbauten außer von Dachundichtigkeiten im wesentlichen von durchfeuchteten Sockeln, Mauern und nicht feuchtigkeitsabgesperrten Auflagern rühren, müssen diese Schadensursachen vor der Fachwerksanierung beseitigt werden. Nachdem im Zuge von Aufräumarbeiten ein Eingang zum Gewölbekeller des Gebäudes freigelegt werden konnte, wurde die zukünftige Nutzung lediglich als Abstell- bzw. Lagerraum beschlossen. Die Außenwände des Kellers sind aus Bruchstein gemauert worden, die Kellerdecke ist als Segmentbogen mit 4 m Spannweite und einem Stich von
0,75 m aus Bruchsteinen ausgeführt worden. Der Boden im Keller besteht aus roten Steinplatten.

Aufgrund der im Raumbuch bereits beschriebenen, auf Durchfeuchtung zurückzuführenden Bauschäden im Bereich der Außenwände im EG sind Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen dringend notwendig. Der nachträgliche Einbau einer Horizontalsperre gegen aufsteigende Baugrundfeuchte ist bei der vorliegenden Bruchsteinsubstanz äußerst problematisch und kostenintensiv. Daher soll die Instandsetzung in Form einer grundlegenden Ausbesserung des Mauerwerks im Fundament- und Gründungsbereich, sowie einer Vertikalisolierung erfolgen. Auf der Straßenseite, wie auch auf der Gebäuderückseite sind folgende Arbeiten zum Schutz gegen weitere Feuchtigkeitsaufnahme der Wände nötig:

  1. Auftrennen des Asphaltbelags auf der Straßenseite, freigraben bis zur Fundamentsohle. Gleitwinkel des Bodens beachten.
  2. Entfernen von Mörtelresten, losem Gestein und Wurzelwerk.
  3. Reinigen der Mauerwerksfugen mit einem scharfen Wasserstrahl.
  4. Die freigelegten Wände ca. 14 Tage trocknen lassen, den Keller dabei dauerlüften.
  5. Ausmauern von Schadstellen mit einem Mörtel nach folgendem Mischungsverhältnis: 1 Raumteil Traßkalk, evtl. geringe Zugabe von Traßzement, 2-2,5 Raumteile gewaschenen Sand. Besondere Sorgfalt verlangt das Ausfugen im Bereich der Nahtstelle zwischen Geländeanschnitt und Sockel. Hier sind die Fugen durch Oberflächenwasser stark ausgeschwemmt.
  6. Auswerfen der offenen Fugen mit Mörtel, Mischung wie 5.
  7. Aufbringen eines einlagigen Kellenputzes den Unebenheiten des Mauerwerks folgend bis auf mindestens 15 cm über Geländeanschnitt, glatt abreiben, Mischung wie 5. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen, feucht halten bis der Abbindeprozeß beendet ist.
  8. Aufbringen einer Dichtungsschlämme. Bestandteile: Zement und fein gemahlene Quarzsande mit Zusätzen - als Sackware erhältlich. 2lagiger Auftrag, 2. Lage unmittelbar nach dem Anziehen der ersten aufbringen.
  9. Nach Abbinden und Austrocknen des Putzes bzw. der Schlämme, kann vorsichtig mit dem Anfüllen des Erdreichs begonnen werden. Dabei dürfen Putz und Vertikalisolierung (Schlämme) nicht mechanisch beschädigt werden. Auffüllung gut verfestigen, mit einer Rüttelplatte verdichten. Asphaltbelag auf der Straßenseite wiederherstellen.

Das oberhalb des Geländeanschnitts anstehende Sockelmauerwerk ist durch die
o. a. Maßnahme bis auf 15 cm über Geländeoberkante gegen Spritzwasser geschützt. Darüber ist das, wie bereits im Fundamentbereich, auszubessernde Sockelmauerwerk bis auf eine Höhe von ca. 60 cm über OK-Asphaltbelag möglichst unverputzt zu belassen. So kann kapillar aufsteigende Feuchtigkeit schnell wieder abgegeben werden. Ist aus ästhetischen (denkmalpflegerischen Gründen) ein Verputz nötig, so ist ein Luftporenedelputz oder ein Sanierputz zu wählen. Diese Putze zeichnen sich durch hohe Diffusionsfähigkeit und stark reduzierte Kapillarität aus. Sie fördern damit die Austrocknung und verhindern weitgehend den Transport von Salzen an die Oberfläche. Bei der Wahl eines wasserabweisenden Anstrichs für das Sockelmauerwerk gegen eindringendes Regenwasser ist darauf zu achten, daß die Feuchtigkeit nicht im Mauerwerk eingeschlossen wird, das heißt, daß der Anstrich wasserdampfdurchlässig ist.

Die Gebäuderückseite ist in ihrer Gesamtheit eine Fachwerkkonstruktion. Die zu erneuernde, feuchtigkeitsgeschädigte Sockelschwelle liegt auf einer, ab OK-Gelände ca. 60 cm hohen, 24 cm starken Ziegelmauer auf, die ebenfalls stark durchfeuchtet ist. Zur Behebung des Bauschadens ist ein Anheben der entkernten Holzkonstruktion nötig. Dazu wird der Rähmbalken im Erdgeschoß der Bauwerksrückseite an mindestens 4 Punkten unterfangen. Über Fachwerkböcke, die auf großen Gewindespindeln oder Pressen stehen, ist der Bau mit Hilfe von mehreren Leuten gleichzeitig vorsichtig um ca. 2-3 cm anzuheben. Die in den Räumen E2 und E3 vor den Fenstern F1 und F2 aufgestellten zusätzlichen Stützkonstruktionen (siehe 2.1.2.) müssen ebenfalls zeitgleich "auf" gedreht werden.

An den folgenden Tagen kann das Fachwerk erneut weiter angehoben werden, um so einem weiteren Schaden, der Schiefstellung der Decke über dem Erdgeschoß, entgegen zu wirken. Ein Ausrichten der Konstruktion, wie hier beschrieben muß etappenweise, pro Tag nur ca. 2 cm, unter Beaufsichtigung der wichtigsten Tragwerkselemente und Verbindungen erfolgen.

Der marode Sockel kann nun bis unter OK-Gelände abgerissen werden. Die durchfeuchtete Sockelschwelle ist, wie auch die Schwelle im Gründungsbereich neben Tür T2, zu entfernen. Vor dem erneuten Aufmauern des Sockels mit Vollziegeln des ursprünglichen Formats, ist eine horizontale Sperrschicht einzulegen. Genauso ist unter die letzte Schicht eine bituminöse Pappe zu legen. Bis auf eine Höhe von ca. 15-20 cm über Gelände ist der Sockel als Spritzwasserschutz mit einer 2-lagigen Dichtschlämme zu streichen. Als Sockelputz sollte aus bereits genannten Gründen entweder ein Sanierputz oder ein Luftporenedelputz Anwendung finden. Im Bereich neben Tür T2 wird nach beschriebenem Konstruktionsprinzip ebenfalls ein Sockel auf die gleiche Höhe gemauert. Die im unteren Bereich verfaulten Fachwerkständer sind auf die nun nötig werdende Höhe abzulängen.

2.2.3. Vorbereitung der Holzinstandsetzungsarbeiten

Sämtlichen Reparaturarbeiten am Holzskelett hat eine genaue Schadensaufnahme am nun in weiten Teilen freiliegenden Fachwerk vorauszugehen. Durch Säubern, Abkehren, Abbürsten der Gerüstkonstruktion, insbesondere der Verbindungen, werden Fehlstellen, Risse, Bruchstellen, Schadstellen durch Verwitterung, Fäulnis, Schwamm, tierische Schädlinge sichtbar. Noch vorhandene Bekleidung z. B. Dielenbelag im OG und EG muß partiell an "verdächtigen" Stellen, besonders im Bereich der Balkenauflager, also von Schwelle, Rähm und über den Unterzügen im EG, abgenommen werden. Als einfachste Untersuchungsmethode müssen zumindest alle Hölzer auf einer Seite mit dem Hammer oder Handbeil angeschlagen werden, um am Klang festzustellen, ob es sich um gesundes Holz handelt, ob der Stab belastet ist oder ob z. B. Kernfäule vorhanden ist. Eine weitergehende einfache Methode ist das Anbohren von kritischen Holzteilen. Aufgrund des auszuübenden Bohrdrucks sowie der Art und Farbe des Bohrmehls können eindeutige Rückschlüsse auf den Holzzustand gezogen werden. Auszutauschende Tragglieder (Hölzer) sind in Aufmaßskizzen zu kartieren.

Alle von tierischen Holzschädlingen, Schwamm oder Fäulnis angegriffenen und befallenen Holzteile werden vorsichtig und sauber bis auf das gesunde Holz abgebeilt. Mit Schäden am Holz ist besonders unter der verputzten Fachwerkfassade auf der Straßenseite des Gebäudes zu rechnen. Sollte der Putz, wie aus zahlreichen Erfahrungen bekannt, das Holz zu dicht abgeschlossen haben und ein schnelles ausdiffundieren eindringender Feuchtigkeit so verhindert worden sein, ist mit Schädigung der Holzkonstruktion zu rechnen. Das Ausmaß der Schäden hängt von Dichte, Stärke und Alter des Putzes und seines Anstrichs ab. Die vermulmten Holzteile werden in mindestens 4 cm Dicke abgestemmt und durch späteres Aufbohlen repariert.

Erst nach dem Abbeilen kann die Art der Instandsetzung festgelegt werden. Zunächst ist der Querschnitt des stehengebliebenen gesunden Holzes abzumessen. Danach ist zu überprüfen, ob der Restquerschnitt zur Lastabtragung ausreicht (siehe Statik, Kapitel 4.). Im Zweifelsfall ist der Austausch die sicherere Methode! Möglich ist, nach rechnerischem Nachweis, auch der Einbau von Hilfs- und Abstützungskonstruktionen aus Stahl. Schäden, bzw. Querschnittsminderung sind zu kartieren. Weiter sind bei der Schadensfeststellung zu beachten:

Anhand des so erstellten Schadenskataloges wird eine Holzliste aufgestellt, gegliedert nach Stückzahl, Länge, Profil und Einbaustelle. Diese genaue Bedarfsliste sichert Auswahl und sparsamste Verwendung des aus Abbrüchen gewonnenen Eichenholzes, welches bei der Tragwerksanierung des Objekts ausschließlich verwendet werden soll. Zur Instandsetzung zu benutzende Hölzer müssen nach folgenden Kriterien ausgewählt werden:

2.2.4. Instandsetzung des Holztragwerkes

Die im Schadenskatalog erfaßten Schäden werden von unten nach oben, das heißt von der Sockelschwelle beginnend bis zu den Wänden im DG durchrepariert.

Aus mehreren Gründen (siehe Abschnitt 2.2.) zeigen die im folgenden aufgezeigten Reparaturmöglichkeiten lediglich eine enge, auf das Gefüge des Objektes abgestimmte Auswahl aus einer Vielzahl von Varianten, die die Fachliteratur anbietet. Präzise vermaßte Detaillösungen konnten im Rahmen dieser Arbeit nicht erstellt werden, da das Tragwerk zu dieser Zeit noch nicht offen lag.

Neu einzubauende Hölzer sind vor Einbau im Kesseldruckverfahren, mindestens jedoch mittels Trogtränkung zu imprägnieren.

2.2.4.1. Überarbeitung teilgeschädigter Hölzer

Risse in Längsrichtung der Hölzer beeinträchtigen im allgemeinen das Tragverhalten nicht wesentlich - sie sind jedoch Schwachstellen für eindringende Feuchtigkeit und die Eiablage holzzerstörender Insekten. Derartige Risse entstehen durch Volumenänderungen des Holzes bei Feuchteaufnahme und -abgabe. Ab einer Rißbreite von ca. 1 cm sollten die Hölzer durch fachgerechtes Ausspanen und Beiflicken repariert werden. Risse und Schadstellen sind dafür scharfkantig auszuarbeiten und zu säubern und mit einem vorbeugenden Holzschutzmittel einzustreichen (Risse unter 1 cm Breite nur einstreichen). Mit gleichem Schutzmittel behandeltes Reparaturholz ist einzupassen und mechanisch zu befestigen, nicht einzuleimen, wobei die neuen Fugen zum Altholz durch exaktes Arbeiten möglichst schmal gehalten werden. Die Oberfläche ist flächenbündig abzuarbeiten.

Die zuvor beschriebenen, aufgrund flächiger Schädigung abgebeilten Hölzer, bei denen der tragende Querschnitt des Holzes durch nicht zu große Tiefe beeinträchtigt wurde, sind durch Aufbohlen zu reparieren. Hierfür werden noch verbliebene Reste angefaulter Teile ausgeschabt, die zu bearbeitende Stelle ringsherum scharfkantig ausgeschnitten, der Untergrund mit dem Stecheisen oder Hobel geglättet und mit einem vorbeugenden Holzschutzmittel eingestrichen. Das einzupassende Bohlenstück wird dann mit dem Balken kraftschlüssig verschraubt oder aufgenagelt, seine Oberfläche flächenbündig mit der des Balkens bearbeitet, so das eine gute Wasserabführung gewährleistet ist. Ergänzungen dieser Art dürfen keinesfalls nur Brett-stärke aufweisen, da die Gefahr des "Werfens" der Bretter bestünde und dann Feuchtigkeit eindringen könnte.

2.2.4.2. Überarbeitung teilgeschädigter Holzverbindungen

Der im Abschnitt 2.2.2. beschriebenen Ausrichtvorgang (geringfügiges Anheben der zur Gebäuderückseite abfallenden Decke über dem EG) kann, wie auch witterungsbedingte Schädigung, zu einer Öffnung der Holzverbindungsstellen geführt haben. Aufgrund der großen Gefahr, daß gerade an diesen Punkten, z.B in geöffnete Fugen zwischen den Balken oder in Zapfenlöcher mit marodem Holznagel schädigendes Wasser in die Konstruktion gelangt, ist eine genaue Inaugenscheinnahme überall im Haus von großer Wichtigkeit. Geringfügig geöffnete, aber ansonsten tragfähige Holzverbindungen, sollten fachgerecht ausgekeilt bzw. wie bereits in Abschnitt 2.2.4.1. durch Ausspanen und Beiflicken repariert werden. Angefaulte Zapfen und Holznägel sind auszubohren und gegen "neue", dicht abschließende, zu ersetzen. Sind die Schädigungen an der Verbindungsstelle sowie an den verbundenen Hölzern tiefgreifender, so kann auf mehrere, im folgenden beschriebene, Reparaturverbindungen zurückgegriffen werden.

2.2.4.3. Schwellen, Rähm und Riegel

Schwellen, Rähm und Riegel haben den waagerechten Einbau in den Fachwerkwänden als Gemeinsamkeit. Diese Tragglieder erfahren, wenn sie in ganzer Länge aufliegen, Beanspruchung nur auf Druck, quer zur Faser. Bei der Wahl der Reparaturverbindung ist dies zu berücksichtigen!

Die neu gefertigten Sockelschwellen für den Bereich der Hausrückwand links und rechts neben Tür T2 sind auf eine Dichtungsbahn auf einem Mörtelbett auf die neu erstellten Sockel aufzulegen. Die Steinkante des Sockels ist nach außen und nach unten abzuschrägen, um Belastungen durch stehendes Wasser zu vermeiden.

Die Schwellen unter den Fachwerkaußenwänden im OG bedürfen augenscheinlich keiner Reparaturmaßnahmen. Im Gegensatz dazu sind die Schwellen unter den Wänden im DG, wie auch die Rähmbalken, als Auflager der Deckenbalken OG / DG wahrscheinlich komplett auszutauschen (siehe Raumbuch).

Die Rähmbalken über den Wänden im EG bedürfen wahrscheinlich keiner Reparatur. Lediglich das Auflager des Rähms über der Bruchsteinaußenwand im EG ist mit einer horizontalen Sperrschicht, Bitumenpappe nach den Regeln des konstruktiven Holzschutz eingebaut, zu versehen. Grundsätzlich werden horizontale Tragglieder in folgender Form angeschuht: Entlastung des beschädigten Stabes durch Abstützung aufliegender Tragwerksteile, Heraussägen oder Absägen des beschädigten Teiles, Einsetzen des neuen Teiles mit einfachem geraden oder schrägen Blatt und Befestigung mit Nägeln oder Holzklammern.

Riegel sind besonders unter Fenstern gefährdet, da hier das Schwitzwasser der Fenster eindringen und oft nicht ablaufen kann. Bei Auswechslung erfolgt das Wiedereinsetzen eines Riegels mit Zapfen auf beiden Seiten durch Einfügung einer Schlagnut in einem der seitlichen Ständer.

2.2.4.4. Ständer

Ständer sind auf Druck und Knicken meist stark beanspruchte Konstruktionsteile. Diese können durch Überbelastung infolge von Umbauten (Entfernung anderer Ständer, Zerstörung des Querverbandes) gebrochen sein.

Andere Schäden sind Fäulnis am Ständerfuß, an den Einzapfungen der Brustriegel (Schwitzwasser im Fensterbereich) oder nahe bei undichten Rohren. Sollten, nach der Freilegung, gebrochene Ständer sichtbar werden (worauf beim Objekt nichts hindeutet), so ist dies als Zeichen für Überlastung zu werten. Solche, auf Druck parallel zur Faser beanspruchten Glieder, werden -mit rechnerisch nachgewiesenem ausreichenden Querschnitt- ausgewechselt. Der betroffene Ständer ist dafür mit Hilfe von Unterfangung auf Gewindespindeln zu entlasten. Müssen einbindende Blätter oder Zapfen von Rähm, Schwelle oder Riegeln abgetrennt werden, so ist die Konstruktion um einige Millimeter anzuheben. Für die Einbindung des "neuen" Ständers in den bestehenden Fachwerkverbund, sind Sonderkonstruktionen für die Verbindungspunkte erforderlich. Der obere Anschluß an das Rähm kann über einen von oben durchgebohrten Holzdübel erfolgen.

Der untere Anschluß an die Schwelle wird über einen "Falschen Zapfen" ausgebildet.

Ist lediglich der Ständerfuß geschädigt, was beim vorliegenden Objekt aufgrund von über das Hirnholz eingedrungener Feuchte häufig vorkommt, so kann ein neuer Fuß durch Überblattung angeschuht werden. Wegen zu erwartender Knickbeanspruchung sind hierfür lange gerade Blätter mit Bolzenverbindungen vorzusehen. Die Blattlänge soll mindestens die doppelte Balkendicke betragen.

2.2.4.5. Diagonalhölzer

Augenscheinlich wurden beim Bau des Objektes lediglich verzapfte Streben mit quadratischem Querschnitt als reine Druckstäbe für die Längs- und Queraussteifung verwendet. Im Gegensatz zu Ständern tritt die Belastung erst bei angreifenden Seitenkräften (Wind, Sog, Verkehrsbewegungen) ein. Für die eventuell nötige Auswechslung der Stäbe sind deshalb keine besonderen statischen Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Notwendige Anschuhungen sind wegen aufzunehmender Knicklasten in Form der in Abschnitt 2.2.4.4. beschriebenen, langen Blattverbindungen auszuführen. Der Einbau "neuer" Hölzer kann an beiden Enden mit Zapfen erfolgen, wenn für die Neigung des oberen Zapfens nicht die Winkelhalbierende, sondern der rechte Winkel gewählt wird. Mit dem "Jagdzapfen" kann die Strebe eingetrieben und vernagelt werden.

Sollten wider Erwarten auch Schwertungen und Bänder nach der Freilegung sichtbar werden, so sind diese im Falle notwendiger Reparaturen möglichst nur aufzubohlen oder zu ersetzen.

Wegen im allgemeinen kurzer Längen dieser Glieder, die auf Druck und geringfügigen Zug belastet werden können, ist ein Anschuhen hier nicht sinnvoll.

2.2.4.6. Deckenbalken

Stark geschädigt sind die Balken der Decke zwischen OG und DG. Im Bereich über den Räumen O3 und O5 ist eine Reparatur der noch vorhandenen Balkenfragmente äußerst fragwürdig. Einfacher und auch aus denkmalpflegerischer Sicht vertretbar ist das Einbauen neuer Fichtenbalken in der gleichen Stärke der noch zu erhaltenden Deckenbalken. Die neuen Balken dienen als Zugband des neu zu errichtenden Sparrendachs in diesem Bereich. Bemessung: siehe Statik.

Alle weiteren Balken dieser Decke sind im Bereich von einem Meter, gemessen jeweils von der Außenwand, gründlich zu untersuchen und ggf. abzubeilen. Ihr Zustand in Feldmitte läßt sich durch Probebohrungen (siehe Abschnitt 2.2.3.) ermitteln. Im Bereich des Mittelauflagers, also auf dem Rähm zwischen den Räumen O2 und O6, ist der Dielenbelag zu öffnen um die Balken besser beurteilen zu können. Balken, die sowohl über dem Mittelauflager, als auch an den Enden geschädigt sind, sind durch "neue" zu ersetzen. Ansonsten sind abgewitterte Balkenenden im Winkel von 90° stumpf abzuschneiden. "Neue" Balkenköpfe werden über beidseitig verbolzte Bohlen an die bestehenden Balken angeschlossen. Unebenheiten am alten Balken, entstanden durch das Abbeilen geschädigter Schichten, werden mit Ausgleichshölzern hinterlegt.

Die Balkenlage in der Decke zwischen EG und OG ist zumindest an den "kritischen" Stellen eingehend in Augenschein zu nehmen. Dazu ist ein Öffnen des Dielenbelags im OG im Bereich der Außenwände und über den Unterzügen des Erdgeschosses nötig. Schadstellen bzw. Brüche im Bereich über den Unterzügen können mit Hilfe aufgebozter Zangen aus U-förmigen Stahlprofilen repariert werden. Im Bereich der Außenwandauflager zwischen Schwelle und Rähm kommt dieser Anschluß, aufgrund der dort zu erwartenden Kondenswasserproblematik, nicht in Frage. Neue Balkenköpfe sind, wie beschrieben, über beidseitig verbolzte Bohlen anzuschließen.

2.2.5. Holzschutz

Der Holzschutz bei der Sanierung von Holzkonstruktionen wird im Zusammenhang mit Fragen von Gesundheitsrisiken und Umweltbelastungen immer kontroverser diskutiert. Die derzeit gültige Holzschutznorm DIN 68800 verlangt für tragende Holzteile eine chemische Holzschutzbehandlung. Diese Vorschrift ist beim vorliegenden Objekt zumindest für neu einzubauendes Holz bindend, worauf bereits im Abschnitt 2.2.4. hingewiesen wird. Die DIN 68800 unterteilt ausdrücklich vorbeugenden Holzschutz in bauliche und chemische Maßnahmen, konstruktive Maßnahmen stehen dabei an erster Stelle. Diese wurden in die Sanierungsplanung einbezogen, indem:

Grundsätzlich sind alle Holzbauteile so zu konstruieren, daß lang anhaltende Durchfeuchtung vermieden wird.

An den bis zu 700 Jahre alten Fachwerkbauten ist ersichtlich, daß bei sorgfältiger Auswahl, Bearbeitung und werkgerechtem Einbau des Holzes, auch ohne chemische Behandlung Schäden wie Pilzbefall, Fäulnis, Oberflächenveränderung, Dimensionsveränderungen, etc. gering sind.

Aufgrund der Tatsache, das beim Bau des Objektes neben Eiche auch Nadelhölzer Verwendung fanden, ist das reparierte Holztraggerüst an allen freiliegenden Stellen mehrmals nach Herstellervorschrift mit einem Holzschutzmittel zu behandeln. Wegen der weitestgehenden Umweltverträglichkeit ist dafür ein Schutzmittel auf der Basis sogenannter Borsalze (Borax) zu wählen. Das Mittel muß bauaufsichtlich zugelassen sein (Prüfzeichen) und die Eigenschaften Iv, P und W , gemäß DIN 68800 Teil 3 aufweisen.

2.2.6. Giebelwand D3a

Nachdem die Deckenbalken über den Räumen O3 und O5 gemäß Statik, Pos.5, gegen neue Balken ausgetauscht wurden, wird auf der ebenfalls neuen Schwelle die fehlende Giebelwand auf der Nordseite des Gebäudes durch eine neue Holzständerwand ersetzt. Da Eichenholz aus historischem Baubestand nur begrenzt zur Verfügung steht, ist für die Holzständerkonstruktion der Wand, wie auch für den Dachstuhl und die neuen Deckenbalken die Verwendung von Nadelholz GK II vorgesehen.Das Holzständerwerk der Wand ist in einem Arbeitsgang mit dem die Wand abschließenden Gespärre des Daches herzustellen. Die Ständer sind mit Schwelle und Sparren über Zapfen zu verbinden. Die Wand wird durch Riegel, die ebenfalls über Zapfen mit den Ständern zu verbinden sind, ausgesteift (siehe Statik, Pos.4).

Die abgeschlossene Sanierung bzw. Reparatur sämtlicher Deckenbalken gemäß Statik Pos.5 ist Voraussetzung für das Aufrichten des Dachstuhls.

2.2.7. Dach

Der neue Dachstuhl ist nach dem historischen Vorbild, zumindest dessen äußerer Form gemäß, konzipiert worden. Da keinerlei Unterlagen über die damaligen Konstruktions- und Auflagerdetails vorhanden sind, wurde das Dach nach heutigem Stand der Technik geplant, erhöhten Wärmeschutzanforderungen wurde Rechnung getragen. Der Konstruktionsplan des Dachstuhls befindet sich im Anhang, ebenso die statische Berechnung.

Um die in weiten Teilen freiliegende Holzkonstruktion des Gebäudes vor schädlichen Witterungseinflüssen zu schützen, sind Dachstuhl und Dacheindeckung zügig herzustellen.

2.2.8. Ausmauern der Außenwandgefache

Mit dem Einbau der neuen Ausfachungen kann begonnen werden sobald sämtliche Arbeiten am Holztragwerk komplett abgeschlossen sind. Die Abstützungen und Abspannungen sind zu entfernen.

Die Ausmauerungsarbeiten sind im Gebäude von unten nach oben auszuführen. Begonnen wird mit den Wänden E2d und E3d. Bei der Ausfachung ist besonders das Schwinden des Holzes zu berücksichtigen. Deshalb werden zur dauernden Festigkeit und zum besseren Halten der Ausfachungen seitlich etwa mittig Dreikantleisten auf sämtliche Fachwerkhölzer genagelt, zwischen denen mit Leichtlehmsteinen ausgemauert wird. Das Profil der Leisten ist in die Steine einzuarbeiten. Für die Mauerarbeiten werden Leichtlehmsteine, NF verwendet, die verbandgerecht, vollfugig in Lehmmörtel gesetzt werden. Um ein späteres, ebenbündiges Abschließen des Außenputzes mit dem Holztragwerk zu gewährleisten, werden die Steine mit ihrer Außenkante ca. 2,5 cm hinter die Außenkante des Holzes gesetzt. Da die gesamte Gebäuderückseite aus denkmalpflegerischen Gründen als Sichtfachwerk erhalten bleiben soll, ist der Einbau einer Innendämmung vorgesehen. Abb. 14 zeigt den Wandaufbau der Fachwerkaußenwand ausgemauert, mit leichter Innenschale. Im Zuge der Maurerarbeiten ist die Innentrennwand zwischen den Räumen O3 und O5 neu aus Leichtlehmmauerwerk zu errichten.

Beim Ausmauern der neu errichteten Giebelwand D3a, sowie im Bereich der Gaupe, Wand D2b im Dachgeschoß, ist der Stein bündig mit der Holzaußenkante zu setzen, da die Wand mit einer Außendämmung versehen wird.

2.2.9. Fenster

Von den im Raumbuch beschriebenen Fenstern des jetzigen Bestandes werden nur die Fenster im Erdgeschoß erhalten bleiben. Die Fensterflügel sind von einem

spezialisierten Tischlerbetrieb auszubauen und zu überarbeiten. Die Fensterrahmen sind vor Ort zu überarbeiten, bzw. zu reparieren. Verlorengegangenes ist durch Rekonstruktion zu ersetzen. Die beiden Fenster auf der Nordseite werden zur Herabsetzung des K-Wertes als Kastenfenster ausgeführt. Die Fenster der Gebäuderückseite (Westen) können durch den Einsatz einer entsprechenden Reparaturverglasung eine Reduzierung des zu erwartenden hohen Transmissionsverlustes erfahren.

 

2.2.10 Außendämmung und Außenputz auf der Nord- und Ostseite

Die Nord- und die Ostseite des Gebäudes sind gemäß denkmalpflegerischer Richtlinien wieder als verputztes Fachwerk auszubilden. Nach Abschluß der Mauerarbeiten wird hier mit dem Aufbringen der außenseitigen Wärmedämmung begonnen. Von oben nach unten wird vom Gerüst aus eine ca. 3 cm starke Lehmausgleichsschicht auf die Bruchstein-Fachwerk-Fassade aufgebracht. In den noch plastischen Mörtel werden Schilfrohr-Leichtbauplatten eingedrückt und mit korrosionsbeständigen Nägeln an den Fachwerkhölzern befestigt. Die Giebelseite (Norden) wird, bis auf den Sockelbereich, ca. 60 cm ab OK Boden, komplett gedämmt. Auf der Straßenseite wird die Dämmung bis auf eine Höhe von ca. 50 cm oberhalb der Fenster F3 und F4 im EG ausgeführt.

Die Schilfrohrdämmung ist, wie auch die Bruchsteinaußenwand im EG, flächig mit einem Kalkputz 2-lagig zu verputzen. Den unteren Abschluß der Dämmung bildet eine umlaufende Putzkehle. Der Kalkputz ist auf der EG Außenwand bis auf eine Höhe von ca. 60 cm über OK Straße aufzubringen. Im Sockelbereich sollte ein Sanierputz Anwendung finden (siehe 2.2.2.).

2.2.11. Verputz der Gefache auf der Westseite

Die Gebäuderückseite ist als Sichtfachwerk auszuführen. Auf der Wetterseite ist besonders sorgfältig zu arbeiten. Das Verputzen der Gefache beinhaltet folgende Arbeitsschritte:

Der Putz wird mit der Kelle angeworfen und mit den Balken bündig abgezogen. Durch zu langes Bearbeiten wird zuviel Bindemittel an die Oberfläche gezogen. Aus diesem Grund ist der Oberputz stets zügig auszuführen.

2.2.12. Außenanstrich

Ist der Putzgrund überwiegend auf Luft- oder Wasserkalk aufgebaut, wie beim vorliegenden Objekt, muß der Anstrich CO2 -durchlässig sein. Dies ist nötig um die Karbonatisierung des Putzes zu gewährleisten. Für den Außenanstrich sollten daher Kalk- oder Silikatfarben gemäß DIN 18363, Sd = 0,12m, Anwendung finden. Mit Kunstharzdispersionen versetzte Mineralfarbe scheidet in jedem Falle aus. Bewährt hat sich seit altersher die Beimengung von Heringslake zum Kalkanstrich um die Feuchte länger zu halten und damit ein Aufbrennen des Kalkes zu verhindern. Rezeptur: Je Eimer Löschkalk 0,5 l Heringslake und 2 cl Terpentin beimengen. Mit anderen Zusätzen wie Öl und Kasein wurden die Wetterbeständigkeit und in geringem Umfang auch die Verarbeitungsmöglichkeiten verbessert. Die Zusammensetzung der Fassadenfarbe ist in jedem Fall mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Um eine passende Farblichkeit zu erzielen ist das Anlegen von Probeflächen nötig.

2.2.13. Einbau der Wärmedämmung innen

Vor dem Einbau der Innendämmung, bzw vor Aufbringen des Innenputzes, müssen sämtliche Unter-Putz Installationsarbeiten abgeschlossen sein. Im Rahmen des vorliegenden Sanierungskonzeptes soll lediglich erwähnt werden, daß der Einbau einer feldarmen Elektrik vorgesehen ist. Die Installation eines Heizungssystems mit umweltfreundlicher und wirtschaftlicher Brennwerttechnik soll eine Wandflächenheizung mit heißem Wasser versorgen.

Raumseitig wird eine Schalung im Abstand von 10 cm vor der Fachwerkaußenwand aufgestellt. Auf der Schalung ist innenseitig Schilfrohrgewebe befestigt. Die Schalung ist in Lot und Flucht auszurichten. Der so entstandene Zwischenraum wird mit Holzleichtlehm verfüllt, der lagenweise vorsichtig durch Stampfen zu verdichten ist. Mit dieser Innendämmung werden sämtliche Außenwände der Gebäuderückseite (Westen, Sichtfachwerk außen) versehen.

2.2.14. Decke über dem Gewölbekeller

Wie aus dem Raumbuch ersichtlich, ist der Dielenboden im EG nicht mehr zu erhalten. Der Dielenbelag ist zu entfernen. Da der Boden zur Zeit an mehreren Stellen im EG unter Belastung nachgibt, ist zu vermuten, daß die den Boden tragenden Balken ebenfalls erneuert werden müssen. In diesem Fall ist die Decke des Gewölbekellers in ihrer Gesamtheit von oben her freizulegen. Die neuen Tragbalken sind an Ihren Endauflagern in den Außenwänden mit einem Stück bituminöser Dichtungsbahn zu unterlegen. Um eine ausreichende Dämmung des Wohnbereiches im EG gegen den unbeheitzten Keller zu erzielen, ist eine Schüttung aus Blähperlit für den Raum zwischen Dielenbelag und OK Gewölbedecke zu wählen.

2.2.15. Innenputzarbeiten

Um dem Gebäude seinen ursprünglichen Charakter wiederzugeben, werden sämtliche Innenwandflächen mit einem zweilagigen Lehmputz verputzt. Da der Lehm keine chemische Verbindung mit seinem Untergrund eingeht, sind die zu verputzenden Flächen entsprechend vorzubehandeln. Die Bruchsteinflächen sind rauh genug um dem Lehm ausreichend Halt zu bieten. Die Wände sind zu Säubern und von losem Material zu befreien. Die Lagerfugen des Leichtlehmmauerwerks werden mit einer Kelle wie in Abb 16 gezeigt ca. 1cm tief unter 45° ausgeschnitten. Auf die Fachwerkhölzer werden Schilfrohrmatten als Putzgrund genagelt.

Der Lehmputz ist auf den vorgenäßten Untergrund mit Schwung anzuwerfen. Mit Hilfe von Zusätzen wie Molke, Roggenmehl oder Zellulose wird Lehmputz maschinengängig.

Um die Treppen im Gebäude gegen Brandbeaufschlagung von unten zu schützen, sind unterseitig Lehmbauplatten zu befestigen, die dann ebenfalls mit Lehm verputzt werden.