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Planung von Lehmbauten
Vorschriften
Bei der Planung und Ausführung von Lehmbauten können wir auf ein umfangreiches Regelwerk zurückgreifen. Die erste Lehmbauordnung wurde bereits 1944 erlassen und später als DIN 18951 übernommen. Der Normenausschuß hat allerdings 1971 alle Normen und Vornormen Lehmbau ersatzlos zurückgezogen, weil sie "technisch veraltet waren und keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hatten". Die zurückgezogenen Normen gehören nach wie vor zu den anerkannten Regeln der Baukunst. Sie sind auch heute im Lehmbau anzuwenden.
| DIN-Nr. | Blatt | Bezeichnung | Erscheinungs- datum |
| DIN 1169 | Lehmmörtel für Mauerwerk und Putze | Juni 1949 |
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| DIN 18951 | Bl. 1 | Lehmbauten, Vorschriften für die Ausführung | Jan. 1951 |
| Bl. 2 | Erläuterungen | Jan. 1951 |
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| DIN 18952 | Bl. 1 | Baulehm: Begriffe, Arten (Vornorm) | Mai 1956 |
| Bl. 2 | Prüfung von Baulehm (Vornorm) | Okt. 1956 |
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| DIN 18953 | Bl. 1 | Baulehm
/ Lehmbauteile, Verwendung von Baulehm (Vornorm) |
Mai 1956 |
| Bl. 2 | Gemauerte Lehmwände (Vornorm) | Mai 1956 |
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| Bl. 3 | Gestampfte Lehmwände (Vornorm) | Mai 1956 |
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| Bl. 4 | Gewellerte Lehmwände (Vornorm) | Mai 1956 |
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| Bl. 5 | Leichtlehmwände in Gerippebauten | Mai 1956 |
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| DIN 18954 | Ausführung
von Lehmbauten, Richtlinien (Vornorm) |
Mai 1956 |
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| DIN 18955 | Baulehm
/ Lehmbauteile, Feuchtigkeits- schutz (Vornorm) |
Mai 1956 |
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| DIN 18956 | Putz auf Lehmbauteilen (Vornorm) | Aug. 1956 |
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| DIN 18957 | Lehmschindeldach | Mai 1956 |
Über die genannten Normen hinaus gelten für den Lehmbau alle im Bauwesen verbindlichen Rechtsvorschriften, soweit sie einer fachgerechten Ausführung des Lehmbaus nicht widersprechen.
Genehmigung
Die Verwendung von Lehm als tragender Baustoff ist nicht zugelassen. Das zuständige Bauaufsichtsamt oder das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Bauleitung
Der Lehmbau ist keine einfache Bauweise. Er setzt beim Verarbeiter handwerkliche, technische und bauphysika-
lische Kenntnisse voraus. Die DIN 18951 fordert folgerichtig auch: "Lehmbauten sollen nur unter Anleitung und Aufsicht eines in Lehmbauarbeiten erfahrenen Fachmannes ausgeführt werden,...".
Wärmeschutznachweis
Für die Wärmeleitfähigkeit von Baustoffen dürfen nur Rechenwerte angewendet werden, die in der DIN 4108 oder dem Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Lehmbaustoffe werden in der neuesten Fassung nicht mehr erwähnt. Ob die Bauaufsichtsämter Rechenwerte aus älteren Normen oder der einschlägigen Literatur anerkennen muß im Einzelfall geklärt werden.
Tauwasserbildung
Für die Vermeidung von Tauwasser gilt die DIN 4108, Teil 4.
Brandschutz
Es ist prinzipiell möglich Brandschutzwände aus Lehm zu errichten. Die Angaben über die nötige Wandstärke in den Normen widersprechen sich jedoch. DIN 18951, Blatt 1 fordert mindestens 38 cm, DIN 18952, Blatt 2 nur 25 cm und DIN 18954 nur 24 cm. Auch hier ist eine Rücksprache mit dem jeweiligen Bauaufsichtsamt notwendig.
DIN 18951 von 1951, sowie DIN 4102, Teil 1 von 1981 bestimmen, daß Lehm als nichtbrennbar gilt, wenn keine pflanzlichen Fasern beigemengt werden. Bei einer Beimengung darf die Rohdichte von 1700 kg/m3 nicht unterschritten werden. Angaben über die Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen stehen in der DIN 4102 Teil 4. Für Bauteile zu denen keine Angaben vorhanden sind, müssen entsprechende Prüfzeugnisse beigebracht werden.
Schallschutz
Untersuchungen zur Schalldämmung von Lehm, Lehmbaustoffen oder Lehmbauteilen liegen nicht vor. In DIN 18953 ist lediglich erwähnt, daß "die Schalldämmung massiver Lehmwände ... größer (ist) als die von Ziegelbauten". DIN 4109 regelt die Mindestanforderungen zur Schalldämmung und die notwendigen Berechnungsgrundlagen.