Planung von Lehmbauten

Vorschriften

Bei der Planung und Ausführung von Lehmbauten können wir auf ein umfangreiches Regelwerk zurückgreifen. Die erste Lehmbauordnung wurde bereits 1944 erlassen und später als DIN 18951 übernommen. Der Normenausschuß hat allerdings 1971 alle Normen und Vornormen Lehmbau ersatzlos zurückgezogen, weil sie "technisch veraltet waren und keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hatten". Die zurückgezogenen Normen gehören nach wie vor zu den anerkannten Regeln der Baukunst. Sie sind auch heute im Lehmbau anzuwenden.

DIN-Nr. Blatt Bezeichnung

Erscheinungs-

datum

DIN 1169   Lehmmörtel für Mauerwerk und Putze

Juni 1949

DIN 18951 Bl. 1 Lehmbauten, Vorschriften für die Ausführung

Jan. 1951

  Bl. 2 Erläuterungen

Jan. 1951

DIN 18952 Bl. 1 Baulehm: Begriffe, Arten (Vornorm)

Mai 1956

  Bl. 2 Prüfung von Baulehm (Vornorm)

Okt. 1956

DIN 18953 Bl. 1 Baulehm / Lehmbauteile, Verwendung

von Baulehm (Vornorm)

Mai 1956

  Bl. 2 Gemauerte Lehmwände (Vornorm)

Mai 1956

  Bl. 3 Gestampfte Lehmwände (Vornorm)

Mai 1956

  Bl. 4 Gewellerte Lehmwände (Vornorm)

Mai 1956

  Bl. 5 Leichtlehmwände in Gerippebauten

Mai 1956

DIN 18954   Ausführung von Lehmbauten, Richtlinien

(Vornorm)

Mai 1956

DIN 18955   Baulehm / Lehmbauteile, Feuchtigkeits-

schutz

(Vornorm)

Mai 1956

DIN 18956   Putz auf Lehmbauteilen (Vornorm)

Aug. 1956

DIN 18957   Lehmschindeldach

Mai 1956

Über die genannten Normen hinaus gelten für den Lehmbau alle im Bauwesen verbindlichen Rechtsvorschriften, soweit sie einer fachgerechten Ausführung des Lehmbaus nicht widersprechen.

Genehmigung

Die Verwendung von Lehm als tragender Baustoff ist nicht zugelassen. Das zuständige Bauaufsichtsamt oder das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Bauleitung

Der Lehmbau ist keine einfache Bauweise. Er setzt beim Verarbeiter handwerkliche, technische und bauphysika-

lische Kenntnisse voraus. Die DIN 18951 fordert folgerichtig auch: "Lehmbauten sollen nur unter Anleitung und Aufsicht eines in Lehmbauarbeiten erfahrenen Fachmannes ausgeführt werden,...".

Wärmeschutznachweis

Für die Wärmeleitfähigkeit von Baustoffen dürfen nur Rechenwerte angewendet werden, die in der DIN 4108 oder dem Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Lehmbaustoffe werden in der neuesten Fassung nicht mehr erwähnt. Ob die Bauaufsichtsämter Rechenwerte aus älteren Normen oder der einschlägigen Literatur anerkennen muß im Einzelfall geklärt werden.

Tauwasserbildung

Für die Vermeidung von Tauwasser gilt die DIN 4108, Teil 4.

Brandschutz

Es ist prinzipiell möglich Brandschutzwände aus Lehm zu errichten. Die Angaben über die nötige Wandstärke in den Normen widersprechen sich jedoch. DIN 18951, Blatt 1 fordert mindestens 38 cm, DIN 18952, Blatt 2 nur 25 cm und DIN 18954 nur 24 cm. Auch hier ist eine Rücksprache mit dem jeweiligen Bauaufsichtsamt notwendig.

DIN 18951 von 1951, sowie DIN 4102, Teil 1 von 1981 bestimmen, daß Lehm als nichtbrennbar gilt, wenn keine pflanzlichen Fasern beigemengt werden. Bei einer Beimengung darf die Rohdichte von 1700 kg/m3 nicht unterschritten werden. Angaben über die Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen stehen in der DIN 4102 Teil 4. Für Bauteile zu denen keine Angaben vorhanden sind, müssen entsprechende Prüfzeugnisse beigebracht werden.

Schallschutz

Untersuchungen zur Schalldämmung von Lehm, Lehmbaustoffen oder Lehmbauteilen liegen nicht vor. In DIN 18953 ist lediglich erwähnt, daß "die Schalldämmung massiver Lehmwände ... größer (ist) als die von Ziegelbauten". DIN 4109 regelt die Mindestanforderungen zur Schalldämmung und die notwendigen Berechnungsgrundlagen.