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Erstmaliges Festlegen einer Toleranzgrenze für die Außenluftbelastung |
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Tabelle: Daten zu Asbest
Der Name Asbest stammt aus dem griechischen und bedeutet so viel wie unauslöschlich, unvergänglich. Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserige Materialien aus Magnesiumsilicat und Eisen-, Magnesium-, Aluminium-, und Calciumoxid, sowie Siliciumdioxid. Die Fasern dieser Materialien haben eine Länge zwischen 5 und 100 Mikrometern und eine Dicke bis zu drei Mikrometern. Asbeste werden seit ca. 2000 Jahren für vielfältige Zwecke eingesetzt. Die große Verbreitung von Asbestprodukten ist dadurch bedingt, daß begehrte technische Eigenschaften sich in einem Produkt verbinden. Asbeste sind beständig gegen Chemikalien, unbrennbar, haben ein hohes Isoliervermögen, lassen sich verspinnen und sind verrottungsfest. Sie haben dazu eine hohe mechanische Festigkeit und lassen sich gut in organische und anorganische Mittel einbinden.
Die vielfältigen Anwendungsgebiete von Asbest lassen sich hier gar nicht alle aufzählen. Das Material wurde in mehr als 3000 Produkten verarbeitet. Einige davon sehen sie in dieser Tabelle. Prinzipiell lassen sich alle Anwendungen in zwei Bereiche unterteilen. Der erste Bereich ist die Verstärkung von Kunststoffen und mineralischen Produkten. Der zweite Bereich ist die Dämmung, also Brandschutz, Schallschutz, Hitze- und Feuchtigkeitsschutz.
Blumenkästen Brandschutzklappen Bremsbeläge Dichtungen Dichtungsschnüre Farben Filter Fugenmassen Fußbodenbeläge Haartrockner Heizgeräte Hitzeschutzhandschuhe Isoliermaterialien Kitte Laborgeräte Lacke Leichtbauplatten (Promabest-Platten) Löschdecken Mörtel Nachtstromspeichergeräte Papiere Pappen Projektoren Putze Schaumstoffe Schindeln Schutzbekleidung Straßenbeläge Toaster Topflappen Vorhänge Wellplatten |
Tabelle: Anwendungsbereiche von Asbest
brauch (in tau- send Tonnen |
Anteil am Pro- duktverbrauch |
brauch (in tau- send Tonnen) |
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produkte |
1025 |
ca. 69 % |
130 |
Produkte |
200 |
ca. 13 % |
10 |
100 |
ca. 7 % |
1 |
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> 50 |
ca. 3 % |
10 |
|
50 |
ca. 3 % |
> 14 |
|
Kupplungsbeläge |
26 |
ca. 2 % |
9 |
< 29 |
< 2 % |
< 14 |
|
1 |
ca. 0,07 % |
ca. 0,5 |
Im Wohnungsbau wurde es nicht sehr häufig verwendet. Hier droht eine Gefahr vor allem aus Nachtstromspeicheröfen, aus alten Toastern, Haartrocknern, aber auch aus PVC-Bodenbelägen (Cushion-Vinyl-Beläge) die vor 1972 hergestellt wurden. Asbest findet sich in Heizkörperverkleidungen, Dämmplatten und Dichtungsschnüren.
Die größte Gefahr droht in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, die im Zeitraum zwischen 1960 und 1982 errichtet, umgebaut oder erweitert wurden. Hier ist in praktisch jedem Gebäude mit dem Vorhandensein von Asbestprodukten zu rechnen. Besonders hoch ist die Wahrscheinlichkeit umfangreicher Asbestverwendung in Gebäuden, die über Brandabschnitte, Dämmungen oder über haustechnische Anlagen wie Lüftungs-, Klima- oder Transportanlagen verfügen. In der BRD hergestellte Produkte für den Hochbau sind seit 1990 asbestfrei, bis zur Jahrtausendwende soll auch in Tiefbauprodukten kein Asbest mehr verwendet werden. Es besteht allerdings nach wie vor kein Importverbot für asbesthaltige Produkte, so daß eigentlich nie 100%ige Sicherheit besteht.
Viele Kindergärten und Schulen und andere öffentliche Gebäude mußten in den vergangenen Jahren geschlossen werden, weil Raumluftmessungen hohe Asbestfaserkonzentrationen nachgewiesen haben. Hier gilt auch wieder der Grundsatz, wo nicht gesucht wird, findet man auch nichts. So ist damit zu rechnen, daß noch in sehr vielen Gebäuden Risikopotentiale versteckt sind.
Gesundheitsgefahren durch Asbest
Asbestfasern sind in höchstem Maße, aber nicht akut gesundheitsgefährdend. Sehr hohe Faserkonzentrationen können zu Schleimhautreizungen führen. Solche Konzentrationen treten aber nur bei der Anwendung von Spritzasbest auf, die seit 1979 verboten ist. Die Gefährlichkeit dieser Fasern liegt in der Langzeitwirkung begründet, die seit 1936 bekannt ist. Asbestfasern wirken auf zwei Arten, einmal fibrogen und zum zweiten kanzerogen.
Inhalation von Asbestfasern |
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2. Narbenbildung in der Lunge 3. Funktionseinschränkung der Lunge Kompensationsversuche des Herzens |
(Mesothelium) |
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Gesundheitsgefahren durch Asbest
Die fibrogene Reaktion ist eine Abwehrreaktion des Körpers auf die eingedrungenen Fasern. Das Immunsystem, in diesem Fall die sogenannten Freßzellen (lt. Phagozyten und Makrophagen) versuchen diese Fasern, wenn sie in die Lunge eingedrungen sind zu verdauen, was ihnen aber nicht gelingen kann. Es kommt zu einer Narbenbildung im Lungengewebe, die eine Funktionseinschränkung bewirkt. Den zunehmenden Funktionsverlust der Lunge versucht das Herz zu kompensieren, in dem es mehr arbeitet, schneller schlägt. Der tödliche Verlauf von Asbestose, so nennt man nämlich diese Krankheit beruht im Allgemeinen auf Herzversagen. Asbestose entsteht nach langjähriger Einwirkung von relativ hohen Asbestfaserkonzentrationen, wie sie an Arbeitsplätzen in der asbestverarbeitenden Industrie aufgetreten sind. Die Latenzzeit, also die Zeit zwischen Einwirken der Fasern und Ausbruch der Krankheit beträgt im Durchschnitt 20 Jahre.
Die krebserregende Wirkung des Asbest äußert sich auf zwei verschiedene Arten. Asbestfasern können Lungenkrebs und einen Tumor des Brust- und Bauchfelles, das so genannte Mesothelium verursachen. Das Mesothelium führt nach kurzer Zeit zum Tod. Die Zeit zwischen dem Einatmen von Asbest und dem Krebseintritt liegt zwischen 10 und 60 Jahren.
Aufgrund dieser langen Zeitspanne wird auch in den kommenden Jahren noch mit einem Anstieg der Asbesterkrankungen gerechnet. Eine weitere Folge dieser langen Zeitspanne ist, daß Kinder viel stärker gefährdet sind als Personen die erst in fortgeschrittenem Lebensalter mit Asbest in Kontakt kommen.
Die Ursache für die Entstehung von Asbestose und asbestbedingtem Krebs ist nicht die chemische Zusammensetzung, sondern die äußere Gestalt der Fasern und ihre Beständigkeit im biologischen Gewebe. Aus diesem Grund sind auch andere faserartige Stoffe in den Verdacht geraten, eine ebensolche Wirkung zu haben.
Erkennen und Erfassen von Asbestprodukten
Von Asbestprodukten können durch Alterung, Erschütterungen, thermische Beanspruchungen, Luftbewegungen und Beschädigungen in erheblichem Maße Asbestfasern freigesetzt werden. Diese fasern belasten die Atemluft und können beim Menschen zu den eben beschriebenen Erkrankungen führen. Zeitpunkt und Ausmaß der Faserfreisetzung können nicht vorhergesagt und auch nicht kontrolliert werden. Asbestprodukte werden nach ihrem Gefährdungspotential unterschieden und in zwei Klassen eingeteilt, in schwachgebundene und festgebundene Produkte:
Asbestprodukte |
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Asbestschnüre Promabestplatten asbesthaltige Gewebe |
Fassadenplatten Fensterbänke u.ä. |
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Tabelle: Gefährdungsklassen von Asbestprodukten
Schwachgebundene Asbestprodukte haben eine Rohdichte unter 1 kg/dm3 und können vergleichsweise leicht Asbestfasern an die Umgebung abgeben. Die Beurteilung des Gefährdungspotentials und die Festlegung der Sanierungsdringlichkeit erfolgen auf der Grundlage der Asbest-Richtlinie. Schwachgebundene asbestprodukte sind zum Beispiel Pappen, Schnüre, Promabestplatten und asbesthaltige Gewebe. Festgebundene asbestprodukte haben eine Rohdichte über 1 kg/dm3. In diesen Produkten sind Asbestfasern vergleichsweise fest eingebunden und nicht so leicht an die Umgebung abzugeben. Hier muß ein sachverständiger hinzugezogen werden, um das Gefährdungspotential festzulegen und die Sanierungsdringlichkeit einzuschätzen.
Gefährdungspotential und Sanierungsdringlichkeit von Asbestprodukten
Eine konkrete Gesundheitsgefahr ist bei Asbestprodukten in Innenräumen nicht nur dann gegeben, wenn bei einer Luftmessung eine hohe Anzahl von Fasern in der Atemluft festgestellt wurde. Die Asbest-Richtlinie bestimmt, daß diese Gefahr auch schon besteht, wenn es nur die begründete Annahme gibt, daß mit hohen Konzentrationen zu rechnen ist. Luftmessungen sind nicht geeignet, festzustellen, ob in einem Gebäude Asbestprodukte verbaut wurden, sie dienen lediglich dazu, Aufschluß über das Gefährdungspotential zu geben. Mit ihrer Hilfe wird festgestellt, ob ein akuter Handlungsbedarf besteht. Ansonsten geschieht die Beurteilung eines Gebäudes durch eine sachverständige Gebäudebegehung . Dabei müssen aber alle Räume des Gebäudes mit einbezogen werden, da Asbestprodukte auch dort eingesetzt worden sind, wo sie von ihren Eigenschaften her nicht benötigt worden wären. Die Verwendung von Asbestprodukten geschah häufig völlig willkürlich, weil es gerade an der Baustelle herumlag. Wichtiger Bestandteil eines solchen Sachverständigengutachten ist die Materialanalyse, die allein Aufschluß über wichtige Beurteilungskriterien, wie Asbestgehalt und Asbestsorte gibt.
Die Asbestrichtlinie, die nicht für zementgebundene Asbestprodukte gilt enthält ein Formblatt, daß die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit bei schwachgebundenen Asbestprodukten vorgibt.
Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung |
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| Zeile | Gruppe | Gebäude........................................................................................ Raum............................................................................................. Produkt......................................................................................... |
Bewertung | Bewert-ungszahl |
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1 2 3 4 |
I | Art der Asbestverwendung Spritzasbest.................................................................................. Asbesthaltiger Putz...................................................................... Leichte asbesthaltige Platten..................................................... Sonstige asbesthaltige Produkte................................................ |
O O O O |
20 10 5 10 - 20 |
||||
5 6 |
II | Asbestart Blauasbest.................................................................................... Sonstiger Asbest (weiß, grau)..................................................... |
O O |
2 0 |
||||
7 8 9 |
III | Struktur der Oberfläche des
Asbestprodukts Aufgelockerte Faserstruktur........................................................ Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächenbeschichtung............................................................ Beschichtete, dichte Oberfläche................................................. |
O O O |
10 4 0 |
||||
10 11 12 |
IV |
Oberflächenzustand des Asbestproduktes Starke Beschädigungen............................................................... Leichte Beschädigungen............................................................. Keine Beschädigungen................................................................ |
O O O |
6 3 0 |
||||
13 14 15 16 17 18 19 20 21 |
V | Beeinträchtigung des Asbestprodukts
von außen Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt..................................... Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt.......... Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt................. Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt..................................... Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt.................................................................................... Produkt liegt im Bereich starker Luftbewegungen.................... Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegungen vorhanden........................................................ Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten....................................................................................... Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt........................ |
O O O O O O O O O |
10 10 10 10 10 10 7 3 0 |
||||
22 23 24 25 |
VI |
Raumnutzung Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern genutzter Raum............................................................................ Dauernd oder häufig von sonstigen Personen genutzter Raum Zeitweise benutzter Raum.......................................................... Selten genutzter Raum............................................................... |
O O O O |
25 10 15 8 |
||||
26 27 28 29 |
VII |
Lage des Produktes Unmittelbar im Raum................................................................... Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum................................................................... Hinter einer abgehängten, undichten Decke oder Bekleidung.. Hinter einer abgehängten, dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle............................................... |
O O O O |
25 25 25 0 |
||||
| Summe der Bewertungspunkte | ||||||||
| Sanierung: unverzüglich
erforderlich Dringlichkeitsstufe I mittelfristig erforderlich Dringlichkeitsstufe II |
O O |
> 79 70 - 70 < 70 |
||||||
Formblatt zur Bewertung schwachgebundener Asbestprodukte gemäß Asbest-Richtlinie
Die ermittelte Punktezahl führt dann zu folgender Einteilung in Dringlichkeitsstufen:
Die Sanierung ist langfristig erforderlich. Eine Neubewertung erfolgt in höchstens fünf Jahren |
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Die Sanierung ist mittelfristig erforderlich. Eine Neubewertung erfolgt in höchstens zwei Jahren |
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Es sind unverzüglich Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, mindestens aber müssen vorläufige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, wobei die Sanierung in spätestens drei Jahren beginnen muß. |
Tabelle: Dringlichkeitsstufen gemäß Asbest-Richtlinie
Sanierungsmaßnahmen
Nach der Asbest-Richtlinie kommen für die Sanierung schwachgebundener asbesthaltiger Materialien drei unterschiedliche Methoden in Frage. Die erste Methode ist das Entfernen des Asbests aus dem Gebäude, wobei der Gefahrstoff unter Beachtung umfangreicher Sicherungsmaßnahmen entfernt und damit die Gefahr grundsätzlich beseitigt wird. Die Ausführung kann in der Regel nur durch Spezial-Firmen erfolgen und verursacht entsprechend hohe Kosten. Die zweite Methode ist das staubdichte Beschichten des Asbestproduktes mit einem amtlich zugelassenen Beschichtungsmittel und die dritte Methode, die räumliche Trennung des Asbestes. dabei wird das Asbestprodukt mit zusätzlichen Bauteilen staubdicht umschlossen.
Asbest in Nachtstromspeicheröfen
Einfügen: Abbildung ofenquerschnitt
6 Abbildung
Die Verwendung elektrischer Speicherheizgeräte begann in größerem Umfang etwa 1950. Gegenwärtig sind schätzungsweise vier bis fünf Millionen solcher asbesthaltiger Geräte in der BRD im Einsatz. Geräte die bis 1976 hergestellt wurden enthalten in den allermeisten Fällen Asbest. Die Firmen Siemens und Stiebel Eltron haben bis 1984 Asbest verwendet, allerdings nur noch für die Steuerpatrone.
Asbest wurde in Nachtstromspeicheröfen für verschiedene Zwecke eingesetzt. In den meisten Geräten findet sich Asbest in der Wärmedämmung unterhalb des Speicherkerns. Es handelt sich in diesen Öfen durchweg um schwachgebundene asbestprodukte, d.h. Materialien, aus denen leicht Fasern freigesetzt werden können. Durch den speziellen Verwendungszweck wird die Freisetzung von Fasern sogar stark begünstigt. Hier spielen die ständige thermische Wechselbeanspruchung und die Luftströmung im gerät eine besondere Rolle. Da bis 1976 einige tausend verschiedene Gerätetypen von ca. 30 Herstellern verwendet wurden ist eine generelle Beurteilung des Gefährdungspotentials nicht möglich.
Zur Beurteilung des Gerätes und einer möglichen Kontamination der Raumluft stehen uns verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: endoskopische Untersuchungen, Luftmessungen und die Untersuchung von Staub aus dem Luftaustrittsschacht. Diese verschiedenen Untersuchungsmöglichkeiten unterscheiden sich stark in ihrer Aussagefähigkeit und in ihren Kosten.
Zunächst sollte festgestellt werden, ob das in frage kommende gerät überhaupt Asbest enthält. Die Hersteller der Geräte sind zwar zur Auskunft verpflichtet, existieren aber zum Teil nicht mehr. Informationen sind aber auch bei den Energieversorgern erhältlich, zum Beispiel beim RWE unter der Nummer 02231/772363. Auf einem kleinen Schild an der Geräterückwand finden sich die, für eine solche Anfrage nötigen Daten: Hersteller, Baujahr, Typenbezeichnung und Seriennummer. Bestätigt sich der Verdacht auf asbesthaltige Bauteile, bedeutet dies noch nicht, daß eine konkrete Gefährdung der Bewohner vorliegt. Falls in der Speichergerätedatei keine eindeutigen Angaben vorliegen, ist bei Geräten die vor 1977 hergestellt wurden grundsätzlich mit Asbest zu rechnen. Zur Gefährdungsbeurteilung sollte in jedem fall ein Fachmann hinzugezogen werden. Eine unsachgemäße Öffnung des Gerätes ohne die erforderlichen Schutzmaßnahmen muß auf jeden Fall unterbleiben.
Mittels der Endoskopie ist es möglich, Einsichten aus dem Innern eines Nachtstromspeichergerätes zu erhalten. Eine umfassende Prüfung der möglicherweise Asbesthaltigen Bauteile kann durch die Glasfaseroptik nicht erreicht werden, da hierfür an verschiedenen Stellen Bohrungen zur Einführung der Optik angebracht werden müßten, was das Risiko der Faserfreisetzung erhöht. Eine solche endoskopische Untersuchung beschränkt sich daher auf die Prüfung des Luftaustrittsschachtes. Über die Optik läßt sich dann erkennen, ob Fasermaterialien an den Wänden des Schachtes sich befinden. Die endoskopische Untersuchung ermöglicht keine Gesamtbeurteilung des möglicherweise belasteten Raumes. Gegebenenfalls aus dem Gerät ausgeblasene und im Raum verbliebene fasern können nur mit einer Luftmessung nachgewiesen werden.
Eine Luftmessung ist immer dann sinnvoll, wenn man feststellen will, ob die Luft eines Raumes mit Asbestfasern belastet ist. Das kann der fall sein, wenn im Staub des Luftaustrittsschacht hohe Asbestfaserkonzentrationen festgestellt wurden oder wenn ein asbesthaltiges Gerät unsachgemäß repariert oder demontiert wurde. Soll festgestellt werden, ob aus einem Nachtstromspeichergerät Asbestfasern ausgeblasen werden ist eine Luftmessung nur eingeschränkt sinnvoll. Der Grund liegt darin, daß Asbestfasern nicht kontinuierlich ausgeblasen werden, sondern stoßweise und zu nicht vorhersagbaren Zeitpunkten. Die Luftmessung erlaubt daher lediglich eine Aussage zur Belastungssituation des Raumes während der Messung, für die eine Dauer von acht Stunden vorgeschrieben ist. Eine Aussage über eine zukünftige Faserfreisetzung ist mit einer Luftmessung nicht zu erreichen.
In den meisten fällen läßt sich eine zuverlässige und vergleichsweise kostengünstige Gefährdungsbeurteilung durch eine Untersuchung von Staub aus dem Luftaustrittsschacht erstellen. Staub, der sich oft in großen Mengen hinter dem Luftgitter angesammelt hat, ist häufig viele Jahre, manchmal auch Jahrzehnte alt und stammt zumindest größtenteils aus dem Gerät. Teile dieses möglicherweise asbesthaltigen Staubes können mit dem Geräteventilator in die Raumluft geblasen werden. Sollte sich dieser Staub als stark asbesthaltig erweisen, so stellt dies eine konkrete Gefährdung der Bewohner dar. Werden keine Asbestfasern oder nur äußerst geringe mengen festgestellt, kann man zumindest von einer geringen Wahrscheinlichkeit zukünftiger Faserfreisetzungen ausgehen. Auf die Qualität der Raumluft läßt diese Untersuchung keine Rückschlüsse zu, weshalb bei einer festgestellten hohen Konzentration eine Raumluftanalyse durchgeführt werden sollte.
Die Übertragung von Untersuchungsergebnissen auf ein anderes Gerät, auch des gleichen Typs ist grundsätzlich nicht möglich.
Reparaturen an asbesthaltigen Geräten sollten prinzipiell nicht durchgeführt werden, da es beim Öffnen des Gerätes zu einer erheblichen Kontamination des Raumes kommen kann, ebenso wie bei einer nicht fachgerechten Entsorgung.
Asbest in Bodenbelägen
Wie in unzähligen anderen Materialien, wurde auch in Bodenbelägen bis in die Mitte der achtziger Jahre Asbest verwendet. Sie sind unter den Bezeichnungen Cushion-Vinyl (CV) und Floor-Flex bekannt und bis heute in vielen Gebäuden enthalten. Diese Beläge haben vor allem ein erhebliches Gefährdungspotential, weil sie unmittelbar im Wohnbereich anzutreffen sind. Sie gewinnen zunehmend an Bedeutung, da die Beläge allmählich verschleißen und durch neue ersetzt werden sollen. Dabei droht jedoch die größte Gefahr der Faserfreisetzung.
Cushion-Vinyls wurden in Schweden bereits 1977 verboten, in der BRD jedoch noch fast zehn Jahre lang weiter verwendet. Bei ihnen handelt es sich um dreischichtige Bahnenware. Unter der obenliegenden Kunststoff-Nutzschicht befindet sich eine PVC-Schaumschicht und zuunterst eine Trägerschicht aus schwachgebundener asbesthaltiger Pappe mit einem sehr hohen Asbestgehalt. Man erkennt sie oft an ihrem altdeutschen Fliesenmuster. Bei einem vollflächig verklebten, unbeschädigten, und mit versiegelten Fugen versehenen Belag ist die Gefahr als gering einzustufen. Eine Faserabgabe ist sehr unwahrscheinlich. Aber mit der Abnützung oder Beschädigung der oberen Schichten kann das asbesthaltige Material freigelegt und Fasern freigesetzt werden. Die Beurteilung des Gefährdungspotentials erfolgt wiederum nach dem Formblatt aus der Asbest-Richtlinie. Für die Sanierung stehen die nach der Asbest-Richtlinie vorgeschriebenen Methoden zur Verfügung, wobei hier meistens das Entfernen nicht verklebter Beläge oder die räumliche Trennung verklebter Beläge in Frage kommt.
Floor-Flex Beläge sind Bodenbelagsplatten mit einer Kantenlänge von 25 bis 30 Zentimetern, meist mit Marmor- oder Steindekor. Sie wurden wegen ihrer Strapazierfähigkeit häufig in Fluren und Räumen von Schulen, Verwaltungs- und Industriegebäuden verlegt. Sie gehören zu den fest-gebundenen Asbestprodukten, weshalb hier kein Bewertungsschema zugrunde liegt. Die Platten enthalten in ihrer gesamten Dicke Asbestfasern, weshalb nicht erst bei starker Beschädigung sondern schon bei normaler mechanischer Beanspruchung, also dem darüber laufen mit einer Faserfreisetzung zu rechnen ist. Für die Sanierung gelten die gleichen Hinweise, wie für die CV-Beläge.
Sanierung privater Asbestvorkommen
Die Sanierung von asbesthaltigen Produkten ist, wie vielleicht schon angedeutet eine sehr kostspielige Angelegenheit. Die Entsorgung kostet je nach Aufwand zwischen 300 und 1000 DM pro Quadratmeter. Ungefähr die Hälfte des Asbestes dürfte heute in Form von Fassadenplatten oder Dachbedeckungen im privaten Bereich zu finden sein. In der BRD wurden ein bis zwei Milliarden Quadratmeter Asbestzementplatten verbaut. Durch Verwitterung korrodiert die obere Schicht dieser Platten. Eine Korrosion von 0,3 bis 0,5 Millimetern bei einer 4 mm starken vierzig Jahre alten Platte ist als normal anzusehen. Damit verbunden ist eine Faserfreisetzung von mehreren Millionen Fasern pro Quadratmeter und Stunde. Da sich solche Entsorgungspreise kein Hausbesitzer leisten kann, fasern die genannten Produkte weiter vor sich hin. Staatliche Sanierungsprogramme für den privaten Bereich in Verbindung mit Zuschüssen wird es mit Sicherheit nicht geben. Also stellt sich die Frage nach einer für den Privatbereich erschwinglichen Lösung. Hier setzt das sogenannte Wasserglas an. Wasserglas ist eine Art flüssiges Glas, das durch Streichen auf die Platten aufgebracht wird. Der Untergrund wird verfestigt, in dem das verwitterte Bindemittel Zement durch das auskristalisierte Wasserglas ersetzt wird. Wasserglas versteinert auf den Platten ist äußerst beständig. Die Platten müssen lediglich unbehandelt sein. Wasserglas ist bei Herstellung und Verwendung ungiftig für Mensch und Umwelt und die Kosten liegen mit ungefähr zehn Mark pro Quadratmeter in einem Bereich, den sich jeder leisten kann.
Künstliche Mineralfasern
Wir haben uns bislang mit Asbest als natürlicher Mineralfaser beschäftigt. Zum Schluß möchte ich noch auf die künstlichen Mineralfasern eingehen. Diese Ausführungen werden deutlich kürzer sein, da es viele Analogien zum Asbest gibt.
Den künstlichen Mineralfasern sind Glas- und Mineralwollen zuzuordnen, die in großem Umfang zur Wärmedämmung und zum Schallschutz eingesetzt werden. Grund für den oft hergestellten Vergleich von künstlichen Mineralfasern und Asbest ist die Tatsache, daß die fibrogene und die kanzerogene Wirkung des Asbestes allein durch seine Form bedingt ist. Nach heutigem Kenntnisstand steht fest, daß fasern eine krebserregenden Wirkung haben, wenn sie genügend lang, dünn und beständig sind. Beides gilt sowohl für Asbest als auch für KMF. Auf Grund dieser Erkenntnis wurden KMF bereits 1981 in die Liste der Stoffe aufgenommen, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine krebserregenden Wirkung besteht. Dämmstoffe auf Mineralwollbasis enthalten nach Auskunft des Umweltbundesamtes ca. 8 % hinreichend kleiner Fasern. Unverständlich ist deshalb, warum diese Produkte noch nicht verboten worden sind. Zweifellos spielen hier in erste Linie wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle, wie auch das Bundesgesundheitsamt bestätigt hat. Aufgrund des geringeren Gehalts an kritischen fasern bei KMF ist eine geringere Wirkungsrelevanz anzunehmen.
Die amerikanische Gesundheitsbehörde sah sich zu einem Erlaß veranlaßt, wonach entsprechende Produkte mit einem Warnhinweis zu versehen sind. IN der BRD gibt das Bundesamt für Arbeitsschutz Hinweise heraus, die das Entstehen und Einatmen des gesundheitsschädlichen Staubes verhindern sollen. Von mir werden sie allerdings nur einen Hinweis bekommen. Verwenden sie keine KMF, sondern nur Dämmstoffe die garantiert ungefährlich sind, davon gibt es genug.